Der Hund, die Katze oder das Pferd sind für viele Menschen die treuesten
Begleiter im Leben. Ganz egal um welches Tier es sich handelt, sie sind
den Gefahren ebenso ausgesetzt wie der Mensch. Ob im Straßenverkehr,
bei in einer Rauferei mit einem anderen Tier oder bei einem sportlichen
Ereignis, wenn sich das Tier verletzt, erkrankt oder in einen Unfall verwi-
ckelt wird und dann der Tierarzt aufgesucht werden muss, kann das für
den Halter schnell zu einem finanziellen Problem werden.
Mit einer Krankenversicherung für das eigene Tier oder einer speziellen
Operations-Versicherung werden diese Kosten in der Regel ersetzt. Noch
kostenintensiver sind Situationen, in denen Dritte durch das eigene Tier in
Mitleidenschaft gezogen werden, bei denen die Kosten für Arztbesuche sowie eventueller Verdienstausfall der verletzten Person entschädigt werden müssen.
Auch bei Beschädigung, Zerstörung oder Verschmutzung von fremdem Eigentum durch das eigene Tier, können für den Halter hohe Entschädi-gungsleistungen anfallen. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gefähr-dungshaftunghaftet der Halter für sein Tier, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Einige Anbieter für Haftpflichtversicherungen schützen den Halter vor eventuellen Schadenersatzforderungen, wenn das eigene Tier einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht hat. Auch für Tierversicherungen bestehen unterschiedliche Leistungen, daher lohnt sich immer ein Vergleich um für den eigenen Vierbeiner die richtige Absicherung zu finden.
Unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung für Ihren Liebling.
Nicht nur die Technik hat meist einen hohen finanziellen Wert, auch im Kleiderschrank kommt schnell ein hoher vierstelliger Betrag zusammen. Um im Schadensfall, egal ob zu Hause oder in der Kaserne, nicht gleich vor dem finanziellen Ruin zu stehen, sollte man sich absichern - fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.
Jedem wird bereits als Kind beigebracht, dass wen man etwas zerstört oder beschädigt, man dies auch ersetzen muss. Dies schreibt auch das Gesetz vor. Auch dem Dienstherrn gegenüber kann man zum Schadenersatz verpflichtet werden. Hier finden Sie alles zum Thema und auch die Möglichkeit direkt ein Angebot anzufordern.
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