Es beruhigt aber zu wissen, dass im Schadensfall immerhin der materielle Wert der persönlichen Habseligkeiten ersetzt wird. Damit man jedoch im Schadensfall auch tatsächlich entschädigt wird, und das auch in voller Höhe, und dafür nicht zu viel bezahlt, gibt es so einiges zu beachten!
Die Hausratversicherung deckt Schäden, die am Mobiliar eines Haushaltes oder an Gegenständen entstehen, die sich im Haushalt befinden oder dazugerechnet werden. Typischen Schäden, die von der Hausratversicherung erstattet werden, sind Schäden durch Einbruch, Feuer und Vandalismus. Auch viele andere nicht selbstverschuldete Schäden werden erstattet, das sind beispielsweise Schäden durch Blitzeinschlag oder austretendes Leitungswasser. Die Hausratversicherung übernimmt auch die Kosten für Aufräumarbeiten die sich nach einem Schadensfall ergeben oder für die Unterbringung, solange die eigene Wohnung in einem unbewohnbaren Zustand ist.
Bei der Festsetzung der Deckungssumme für die Hausratversicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass sie mindestens den Wert der versicherten Objekte erreicht. Für den Fall, dass Ihr Hausrat unterversichert ist, wird dann auch nur ein Teil des Schadens ersetzt, wenn die Höhe des Schadens die maximale Versicherungssumme nicht erreicht.
Beispiel:
Auf den Hausrat im Wert von 50.000 Euro wird eine Police mit einer Deckungssumme von 25.000 Euro abgeschlossen. Im Schadensfall wird dann nicht die ganze Summe von der Versicherung ersetzt, auch wenn dieser unter 25.000 Euro liegt, sondern in diesem Fall nur zu 50 Prozent (Verhältnis reeller Wert zu vereinbarter Deckungssumme). Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, kann man eine pauschale Versicherungsdeckung von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbaren. Das sind bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung demzufolge 45.500 Euro Versicherungssumme. Ab dieser Deckungssumme gilt bei den meisten Versicherungsgesellschaften ein Unterversicherungsverzicht als vereinbart. Das heißt, im Schadensfall bekommen Sie den vollen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme ersetzt.
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Jedem wird als Kind beigebracht, dass wenn man etwas zerstört oder beschädigt, man dies ersetzen muss. Dies schreibt das Gesetz vor. Auch dem Dienstherrn gegenüber kann man zum Schadenersatz verpflichtet werden. Hier finden Sie alles zum Thema und die Möglichkeit direkt ein Angebot anzufordern.
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