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DIENST- UND PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Schutz vor teuren Fehlern

 

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen eine besondere Haftpflichtversicherung. Denn sie haften persönlich für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen. Die sogenannte Diensthaftpflicht schützt Staatsdiener vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen.

 

Egal ob Polizist oder Soldat – ein Beruf im öffentlichen Dienst ist oft riskanter als vermutet. Denn für Schäden, die Staatsdiener bei der Ausübung ihres Amtes anderen zufügen, müssen sie in der Regel persönlich geradestehen. So verlangt es das Gesetz (§839 BGB). Auch der Dienstherr selbst wird unter Umständen Regressansprüche anmelden, wenn er durch die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert wird.

Grundsätzlich wird jeder, der eine private Haftpflichtversicherung abschließt, feststellen, dass diese nicht für berufsbezogene Schäden aufkommt. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherung für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, die jeder abschließen sollte. Denn die Schadensersatzansprüche können schnell in die Millionenhöhe gehen. Vor diesem finanziellen Risiko sollte sich jeder schützen, einfach mit einer entsprechenden Diensthaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung kann in der Regel zusammen mit der privaten Haftpflichtversicherung einfach erfolgen.

In einem Schadensfall kann sich der Geschädigte grundsätzlich nicht direkt an den Beamten wenden, sondern nur an den entsprechenden Dienstherrn. Sollte dieser jedoch dem Beamten eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, so ist der Beamte verpflichtet für die Kosten des entstandenen Schadens aufzukommen.

 

Bevor die Diensthaftpflichtversicherung jedoch den Schaden reguliert prüft sie zunächst die Haftungsfrage. Gerechtfertigte Ansprüche werden von der Diensthaftpflichtversicherung reguliert. Sind die Ansprüche jedoch ungerechtfertigt oder zu hoch, so werden sie seitens der Diensthaftpflichtversicherung abgewehrt. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Rechtsstreit, so genießt der Versicherungsnehmer entsprechenden Rechtsschutz. Die Versicherung kommt für die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten auf.


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