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GAP - DECKUNG

Als GAP - Deckung wird eine zusätzlicher Baustein in der Kfz - Versicherung für Leasingfahrzeuge bezeichnet. Gap, aus dem englischen als “Lücke” zu übersetzen, sagt aus, dass diese Versicherung eine Lücke schließt, die durch die normale Kaskoversicherung nicht abgedeckt wird. Wie bereits erwähnt, ist eine Kaskoversicherung hier Voraussetzung, eine Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.


Wenn man sich nicht für eine GAP - Deckung entscheidet, dann wird im Falle eines Unfalls nur der im Kaskovertrag festgelegte Wiederbeschaffungswert übernommen. Das ist der Wert, der am Tag des Schadens für Ihr Fahrzeug noch festgesetzt wird. Damit können Sie sich in den meisten Fällen ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug leisten. Allerdings ist der noch zu zahlende Leasingbetrag in den meisten Fällen höher, als der festgelegte Wiederbeschaffungswert, sodass Sie diese Differenz an den Leasinggeber zahlen müssten.

Hier kommt die GAP - Deckung ins Spiel, denn diese Versicherung bezahlt genau diesen Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert.


Was deckt die GAP - Versicherung ab?


Die GAP - Deckung ist abrufbar bei Diebstahl oder einem Totalschaden. Für alle anderen Schäden ist die Kaskoversicherung zuständig.


Wann ist eine GAP - Deckung sinnvoll?


Wenn Sie sich für ein Leasingfahrzeug entscheiden, dann ist eine GAP - Deckung eigentlich immer sinnvoll. Der Leasinggeber verlangt mindestens eine Teilkaskoversicherung und in manchen Fällen wird auch explizit der Abschluss einer GAP - Deckung vorgeschrieben.

Aber unbedingt zu empfehlen ist die GAP - Versicherung vor allem bei Autos der oberen Mittelklasse oder bei einem Luxusmodell. Der Wertverlust bei solch hochpreisigen Modellen ist in der ersten Zeit enorm hoch und wenn es zum Diebstahl oder Totalschaden kommen sollte, wird der Wert des Fahrzeugs weit unter dem offenen Leasingbetrag liegen, was für Sie sehr teuer werden kann. Bei einem Privatleasing ist die GAP - Deckung also eine zusätzliche Sicherheit.

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