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UNFALLVERSICHERUNG

Speziell für den Soldatenberuf



Aller 5 Sekunden verunfallt in Deutschland ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Circa 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet für viele Menschen eine gesund-heitliche und auch eine finanzielle Katastrophe.


Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich durch eine Unfallversicherung schützen.

Von den 6,5 Mio. Unfällen passieren über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist.



Für einen Soldaten gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht, da sie nur Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen schützt.


Ein Soldat müsste somit eine private Unfallversicherung abschließen,

um eine finanzielle Absicherung für seine individuellen Bedürfnissen

zu schaffenBei stationärem Aufenthalt haben Soldaten der Besol-

dungsgruppen bis A7 Anspruch auf Erstattung des Durchschnitts-

satzes der Werte aller Bundeswehrkrankenhäuser für die allgemeine

Pflegeklasse, d. h. Mehrbettzimmer, Behandlung wie Kassenpatient.

Soldaten höherer Besoldungsgruppen haben Anspruch auf Unter-

bringung im Zwei-Bett-Zimmer und privatärztliche Behandlung mit

der bereits oben angeführten Begrenzung auf die Schwellenwerte

der GOÄ für ärztliche beziehungsweise technische Leistungen. 

Wehrdienstunfälle werden nach dem Soldatengesetz und Soldaten-

versorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsge-

setz entschädigt.


Fordern Sie also gleich Ihr individuelles Angebot an.

Hausrattechnik

TODESFALLABSICHERUNG


Sie sind der Hauptverdiener und machen sich Sorgen? Wie kommt die Familie zurecht im Falle des Falles? Wer bezahlt das Haus weiter? Damit zur Trauer nicht auch noch Existenzängste kommen - fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.

VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN


Soldaten auf Zeit erhalten zusätzlich zum Sold eine monatliche Geldleistung in Höhe 6,65 Euro in Form von vermögenswirksamen Leistungen. Ziel dabei ist die Förderung der Vermögensbildung, also ein zusätzlicher Anreiz zum Sparen. Und NEIN, dies muss nicht in den Zinstod eine Bausparvertrages investiert werden.

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