Logo Soldatenabsicherung mit Erdball

FOLGEN SIE UNS

SCHADENFREIHEITSRABATTE

Nur wer eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) hat, kann in der Kfz-Versicherung viel Geld sparen. Die meisten Fahranfänger lassen sich deswegen erst einmal über ihre Eltern versichern. Hat der Nachwuchs jedoch irgendwann Fahrpraxis gesammelt, bietet es sich an, die SF-Klassen vom Elternteil auf das erwachsene Kind zu übertragen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.


Wann lohnt eine Übertragung?


Die Schadenfreiheitsklasse ans eigene Kind abzugeben, ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachwuchs kein eigenen Wagen hat, sondern das Zweitauto der Eltern fährt. Grund: Wenn jemand zwei Autos versichert hat, verliert er nur die Schadenfreiheitsklasse für ein Fahrzeug. Der Versicherungsvertrag für den anderen Wagen bleibt davon unberührt. Eine Alternative wäre, den Rabatt zu übertragen, wenn die Eltern oder Großeltern aus Altersgründen vollständig auf das Autofahren verzichten.


Der Rabatt für den Zweitwagen kann, je nach Versicherungsgesellschaft, innerhalb von sechs beziehungsweise zwölf Monaten auf einen nahestehenden Menschen übertragen werden. Das ist auch dann möglich, wenn der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist, und die Kinder beispielsweise das Auto erben. Ein einmal übertragener Versicherungsrabatt lässt sich nicht mehr rückabwickeln. Die Rabattübertragung kommt in Betracht für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung, da es in der Teilkaskoversicherung keine SF-Klassen gibt.


Auf wen lassen sich die SF-Klasse übertragen?


Viele Autoversicherer erlauben ihren Kunden, unter bestimmten Voraussetzungen die eigene Schadenfreiheitsklasse auf jemand Nahestehendes zu übertragen. Immer möglich ist das auf die eigenen Kinder, den Ehepartner oder auf die Eltern. Viele Versicherer lassen aber auch den Lebensgefährten, nicht leibliche Kinder oder die Enkel zu. Voraussetzung für einen Rabattübertrag ist, dass der Empfänger das Auto mit den zu übertragenden SF-Klassen regelmäßig gefahren hat. Außerdem können immer nur so viele schadenfreie Jahre weitergegeben werden, wie der Empfänger einen Führerschein hat.


Beim Übertragen gleich den Versicherer wechseln und Prämie sparen.


Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht nur innerhalb eines Versicherers übertragen, sondern auch auf einen anderen. Daher sollten Sie vorher prüfen, ob Sie durch einen Wechsel der Versicherung Geld sparen können. Das ist oft im Januar bzw. nach Prämienerhöhung der Fall.


Nach der Tarifauswahl fordern Sie bei Ihrer alten Versicherung den Antrag zur Rabattübertragung an. Manche Anbieter stellen das Formular auch zum Download bereit. Nun fragt der neue Versicherer die SF-Klasse vom Vorversicherer ab und überträgt diese auf den neuen Vertrag. Denken Sie aber daran: Übertragen wird immer nur die Schadenfreiheitsklasse (zum Beispiel SF 12), nicht aber die zugehörigen Prozente (zum Beispiel 30 Prozent).

Hausrattechnik

HAUSRATVERSICHERUNG


Nicht nur die Technik hat meist einen hohen finanziellen Wert, auch im Kleiderschrank kommt schnell ein hoher vierstelliger Betrag zusammen. Um im Schadensfall, egal ob zu Hause oder in der Kaserne, nicht gleich vor dem finanziellen Ruin zu stehen, sollte man sich absichern - fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.

DIENST-/ PRIVATHAFTPFLICHT


Jedem wird bereits als Kind beigebracht, dass wen man etwas zerstört oder beschädigt, man dies auch ersetzen muss. Dies schreibt auch das Gesetz vor. Auch dem Dienstherrn gegenüber kann man zum Schadenersatz verpflichtet werden. Hier finden Sie alles zum Thema und auch die Möglichkeit direkt ein Angebot anzufordern.

Haftpflichtschadenanzeige

KONTAKT


Fockestraße 8c

04275 Leipzig


Tel.: 0341 / 26 31 8096

Fax.: 0341 / 24 81 251

E-Mail: info@soldaten-absicherung.de