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ZWEITWAGEN - RABATTE

Für wen ist die Zweitwagenversicherung sinnvoll?


Die Zweitwagen - Regelung ist besonders für Familien mit mehreren Fahrzeugen interessant, die das ganze Jahr über genutzt werden. Für jeden Zweitwagen gibt es eine eigene Versicherungspolice.

Sowohl die Schadenfreiheitsklasse (SF - Klasse), als auch die entsprechende Versicherungspolice läuft für jedes Zweitfahrzeug eigenständig.

So könnte man das Auto eines Fahranfängers zunächst als Zweitwagen über die Eltern versichern lassen. Später kann man das Fahrzeug dann auf ihn selbst versichern, die SF - Klasse wird einfach mitgenommen.


Wie viele Autos darf ich versichern?


Es gibt mehrere Fahrzeuge in Ihrem Haushalt und sie wollen diese gut und günstig versichern? Dann ist eine Zweitwagenversicherung eine gute Wahl. Damit können Sie neben Ihrem Erstfahrzeug beliebig viele weitere Fahrzeuge über 50 ccm Hubraum als Zweitwagen absichern.


Wo versichern?


Ihre Zweitwagen können Sie natürlich bei derselben Autoversicherung wie Ihren Erstwagen versichern. Aber auch jede andere Versicherungsgesellschaft gibt Ihnen Zweitwagen - Rabatte. Vergleichen Sie deshalb die Angebote – es lohnt sich!


Sie möchten ein neues Auto als Zweitwagen versichern?


  • Klicken Sie in unserem Onlinerechner bei der Frage „Handelt es sich um ein zusätzliches Fahrzeug z.B. Zweitwagen?” auf „Ja”.
  • Geben Sie alle weiteren erforderlichen Daten ein. Die abgefragte aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF - Klasse) Ihres Erstwagens finden Sie auf der letzten Beitragsrechnung Ihres KFZ - Versicherers.


Sie möchten die Versicherung des Zweitwagens wechseln?


  • in unserem Onlinerechner finden Sie unter „Rabatte” als ersten Punkt: „Weiterer Pkw auf Sie versichert” (für Zweitwagen gewähren einige Versicherer Rabatte). Klicken Sie „Ja” an.
  • In weiteren Feldern geben Sie den Versicherer und die SF-Klasse des Autos an.


Welche Voraussetzungen gibt es?


Für eine günstige Versicherung für Zweitwagen gelten häufig diese Bedingungen


  • Eingeschränkter Fahrerkreis (z.B. nur Versicherungsnehmer und Partner)
  • Mindestalter des Fahrers (z.B. über 23 Jahre)
  • Kilometerbegrenzung
  • Erstfahrzeug mindestens SF - Klasse 0
  • Zulassung von Erst- und Zweitwagen auf Versicherungsnehmer (oder Partner)


Wie wird Ihr Zweitwagen eingestuft?


Üblich ist die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ½ aber viele KFZ - Versicherer bieten mittlerweile auch eine Zweitwagenregelung mit besserer Einstufung an.


Es gibt auch KFZ - Versicherer, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen.

Hausrattechnik

KFZ / MOTORRAD VERSICHERUNG


Sie nutzen noch nicht die Vergünstigungen des B-Tarif? Auto gewechselt oder Zweitwagen angeschafft? Vielleicht sogar endlich den Traum vom eigenen Motorrad erfüllen - fordern Sie gleich Ihr individuelles Versicherungsangebot an.

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Recht haben und Recht bekommen ist meist nicht das Gleiche! Die Vergangenheit zeigt, dass Prozesse nicht immer vermeidbar sind. Ob Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter oder Ärger mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Fordern Sie gleich Ihr Angebot an - damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen.

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