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DER EINSATZ IM KOSOVO

Am 10. Juni 1999 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1244 und regelte darin den Einsatz der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR). Die KFOR sollte zunächst den Abzug der jugoslawischen Truppen und die Entmilitarisierung des Kosovo überwachen. Grundlage dafür war ein Militärisch-Technisches Übereinkommen (MTA), das die NATO und die damalige Bundesrepublik kurz zuvor getroffen hatten.


Welchen Auftrag hat die Bundeswehr in Kosovo?


Die Mission hat den Auftrag, ein sicheres Umfeld in Kosovo für den Aufbau einer zivilen Friedensordnung zu schaffen und zu erhalten sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren. Zudem leistet die KFOR humanitäre Hilfe in Notsituationen, fördert die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen und unterstützt internationale Hilfsorganisationen in ihrer Arbeit. Hierzu arbeitet KFOR eng mit den Missionen der Vereinten Nationen (UNMIK - Mission der Vereinten Nationen im Kosovo) und der Europäischen Union (EULEX - European Union Rule of Law Mission in Kosovo) in Kosovo zusammen. UNMIK hat wesentliche Aufgabenfelder im Polizei- und Justizaufbau im April 2009 an die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX übergeben.


Wie viele Bundeswehrsoldaten sind bei KFORKosovo Force im Einsatz?


Die Bundeswehr ist seit 12. Juni 1999 im Kosovo präsent. Mit der Verbesserung und Stabilisierung der Sicherheitslage während der vergangenen Jahre konnte die Truppenstärke der KFOR ständig angepasst und langfristig verringert werden. Bereits 2009 hat die NATO den Prozess einer kontinuierlichen Reduzierung der präsenten Kräfte bei KFOR eingeleitet. Derzeit leisten etwa 3.400 Soldatinnen und Soldaten, davon rund 80 aus Deutschland, im Kosovo ihren Dienst. Von den gegenwärtig 28 an KFOR beteiligten Nationen sind acht keine NATO-Mitglieder.


Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für den Einsatz?


Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos am 17. Februar 2008 blieb KFOR mit Zustimmung der kosovarischen Regierung im Land. Grundlage für die militärische und zivile Präsenz ist weiterhin die UN-Resolution 1244. Derzeit haben drei Regionalkommandos (Joint Regional Detachments) die Funktion als Mittler zwischen der kosovarischen Bevölkerung und KFOR übernommen. Dem KFOR-Befehlshaber bleiben jedoch zwei multinationale Verbände mit kosovoweit flexibel einsetzbaren Kräften unterstellt. Im Dezember 2018 räumte die Bundeswehr nach fast 20-jähriger Nutzung das Feldlager in Prizren. Das verbliebene deutsche Einsatzkontingent nutzt seitdem nur noch die Einsatzliegenschaft des KFOR-Hauptquartiers in der kosovarischen Hauptstadt Pristina. Das aktuelle Mandat des Deutschen Bundestages beinhaltet eine personelle Mandatsobergrenze von 400 deutschen Soldatinnen und Soldaten.


Quelle: www.bundeswehr.de

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