Wenn Sie im Ausland einen Kfz mieten, richtet sich der angebotene Versicherungsschutz grundsätzlich nach den Vorschriften des Urlaubslandes. Für die Haftpflichtversicherung gelten in manchen Ländern sehr niedrige Deckungssummen, die besonders bei Personenschäden kaum ausreichen. Sollte diese Summe aufgebraucht sein, so bleiben Sie auf den weiteren Kosten sitzen. Um dies zu umgehen, können Sie eine sogenannte Mallorca-Police abschließen. Das ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen in bestimmten Regionen.
Der versicherungsrechtliche Begriff dafür ist „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Auf weltweite Deckung achten, in den USA heißt es zum Beispiel „Traveller-Police“
Auch wenn der Name es nahelegt, ist diese Zusatzversicherung keinesfalls auf Mallorca oder Spanien beschränkt, sondern gilt für den europäischen Raum. Also auch im europäischen Teil der Türkei oder Russlands. Während in Deutschland eine Versicherungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden vorgeschrieben ist, liegt sie in manch einem Urlaubsland weit darunter. Gerade außerhalb der EU sollten Sie unbedingt auf die Höhe der Deckungssumme achten. Innerhalb der Europäischen Union haben die Staaten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen nach einer EU-Verordnung erhöht. Darin sind mindesten 1 Million Euro pro Opfer oder insgesamt 5 Millionen für Personenschäden vorgeschrieben.
Autobesitzer haben in ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung oft schon die Mallorca-Erweiterung drin, die auch den Mietwagen versichert. Sollte Ihre Gesellschaft das nicht anbieten, können Sie den Schutz gegen Aufpreis dazu buchen.
Nicht nur die Technik hat meist einen hohen finanziellen Wert, auch im Kleiderschrank kommt schnell ein hoher vierstelliger Betrag zusammen. Um im Schadensfall, egal ob zu Hause oder in der Kaserne, nicht gleich vor dem finanziellen Ruin zu stehen, sollte man sich absichern - fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an.
Soldaten auf Zeit erhalten zusätzlich zum Sold eine monatliche Geldleistung in Höhe 6,65 Euro in Form von vermögenswirksamen Leistungen. Ziel dabei ist die Förderung der Vermögensbildung, also ein zusätzlicher Anreiz zum Sparen. Und NEIN, dies muss nicht in den Zinstod eine Bausparvertrages investiert werden.
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