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DIE GESCHICHTE DES MAKLERS

Makler haben eine große Geschichte. Ursprünglich waren sie angesehene Persönlichkeiten: Nur gute und tüchtige Menschen durften Makler werden. Das forderte die „Hamburgerische Mäklerordnung“ von 1642. Und auch das preußische Gesetz über das Mobiliar-Feuerversicherungswesen beschränkte die Berufsausübung 1837 streng. „Zulassung nur für Personen mit gutem Rufe, Zuverlässigkeit und festem Wohnsitz“, heißt es dort preußisch knapp.

 

Die Geburtsstunde des Makler-Standes

 

Die frühsten Anfänge unseres heutigen Versicherungswesens liegen in der Frühzeit. In den Hochkulturen zwischen Mittelmeer und dem Zweistromland wurden die ältesten Belege gefunden. Schon etwa 2500 v. Chr. unterhielten Steinmetze in Ägypten einen eigenen Begräbnisverein. Um 2000 v. Chr. schlossen sich Karawanenteilnehmer in Babylon zusammen, um im Falle von Raubüberfällen die Verluste gemeinsam zu tragen. Hier liegt die Geburtsstunde des Versicherungsmaklers, denn um diese „Werteversicherung auf Gegenseitigkeit“ zu organisieren, ernannten Herrscher Ehrenmänner, die die Verhandlungen mit den Reichen und mächtigen Händlern in den Karawansereien führten. Schließlich musste damals wie heute genügend Kapital eingesammelt werden, um im Schadensfall auch wirklich Ersatz leisten zu können. Gleichzeitig übernahmen diese frühen Makler auch Kapitalverwaltung sowie Antragsprüfung und Auszahlung der Schadenssummen, wie wir heute sagen würden. Sie waren also Akquisiteure, Underwriter, Fondsverwalter und Leistungsprüfer in einer Person. Die ersten Haftungsregeln finden sich im „Codex Hamurabi“ aus der Zeit um 1750 v. Chr. Demnach mussten Baumeister für Mängel an neu erstellten Bauwerken aufkommen. Etwa zur gleichen Zeit treten in Griechenland die ersten Seedarlehen auf. In Rom ist für das Jahr 130 n. Chr. eine erste Sterbekasse für untere Bevölkerungsschichten und das Militär nachgewiesen.

 

Gilden Zünfte und der erste Makler

 

Im deutschsprachigen Raum waren in der Zeit des Mittelalters ständische Körperschaften wichtige Träger von weiteren Versicherungslösungen. Zur Zeit Karls des Großen boten Gilden ihren Mitgliedern eine gewisse Absicherung bei Schiffbruch und Bränden. Für die Mitte des 12. Jahrhunderts ist nachgewiesen, dass Zünfte ihre Mitglieder bei Krankheit, Invalidität und Alter unterstützten, Hilfe konnten auch Witwen und Waisen erhalten. Der erste bekannte Seeversicherungsvertrag stammt aus Genua (1347). Ähnliches ist aus Florenz und Pisa bekannt. Ein Dokument des Tuchhändlers Francesco-Del Bene Comparie aus dem Jahr 1319 belegt schließlich auch erstmals den Namen seines Maklers: Bardo hieß der älteste bekannte Makler, er stammt aus Pisa. Gut 100 Jahre später (1434) warben sechs Versicherungsmakler in Genua mit Anzeigen für ihre Leistungen und stellten klar, „dass sich ihre Kunst von jener der Waren- und Schiffsmakler abhebe“.

 

…das ich in meinem mir anvertrauten Maklerdienst mich getreu und redlich will verhalten, den Kaufmann nach meinem besten Verstande und Gewissen aufrichtig bedienen, was mir anvertraut zu deren besten richten, keine eigene Handlung oder Kaufmannschaft nach Facto reihen für mich selbsten treiben noch durch andere treiben lasse …

 

Die Professionalisierung einer Branche

 

Die erste uns bekannte registrierte Lebensversicherung wurde 1583 in England abgeschlossen. Ob diese Versicherung aber heute noch als solche anerkannt werden würde, darf bezweifelt werden, denn die Abmachung glich eher einer Wette. Den ersten Seeversicherungsvertrag im deutschen Raum findet man um 1590 in Hamburg, wo 1591 ebenfalls der erste bekannte „Feuer Kontrakt“ abgeschlossen wurde. Die frühesten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegründet: Dazu gehörte die Hamburger Feuerkasse (1676), sie ist die älteste noch bestehende Versicherung der Welt. Bis Ende des 17. Jahrhunderts waren oft einzelne Personen Träger der Versicherung: Landesherren widmeten sich etwa dem Rentengeschäft. Sie versprachen Untertanen gegen Entrichtung einer Geldsumme ein lebenslängliches Einkommen. Klöster nahmen bei der Geburt eines Kindes Summen auf. Starb das Kind im Kindesalter, so fiel die aufgenommene Summe ans Kloster. Wurde das Kind hingegen älter und heiratete, erhielt es eine Aussteuer. Im ersten Drittel des 19.Jahrhunderts waren die klassischen Versicherungssparten, wie Transport-, Feuer- und Lebensversicherung im deutschen Kulturraum von inländischen Aktiengesellschaften besetzt. In der Mitte des 19.Jahrhunderts kam es weltweit zur Bildung von Rückversicherungsunternehmen. Reichskanzler Otto von Bismarck führte im deutschen Reich schließlich die Sozialversicherung ein.

 

Eine Berufung mit langer Tradition

 

Der Maklerberuf war von jeher Ehrenleuten mit tadellosem Leumund vorbehalten. Seit 1567 gibt es den Maklereid, der zu Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Klarheit, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Treue mahnt. Die Hamburgische Mäklerordnung von 1642 ernannte nur „gute und tüchtige Personen zu Mäklern“. Hingegen sollte ferngehalten werden „wer wider die Ehrlichkeit, keine Kenntnisse oder sich etwas zu Schulden hat kommen lassen“. Preußen bestimmte 1837, dass nur Makler „mit gutem Rufe, Zuverlässigkeit und festem Wohnsitz“ zugelassen wurden. Aus der Historie sticht die herausgehobene, beamtenähnliche Stellung des Versicherungsmaklers hervor. Vom Makler erstellte Urkunden hatten dieselbe Beweiskraft wie die von Notaren. Von 1567 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches im Jahre 1861 durften nur vereidigte Makler vermitteln. Die Pflicht zur Leistung eines Eides sollte die Amtswürde eines Maklers unterstreichen. 1892 zählte die Reichsstatistik 4.300 hauptberufliche und 31.000 nebenberufliche Agenten im Deutschen Reich. Heute gehen Schätzungen von rund 400.000 selbstständigen Vermittlern in der Bundesrepublik aus. Auch wenn der Maklereid mittlerweile durch Standesrichtlinien ersetzt wurde, gilt für alle unabhängigen Finanzberater die Verpflichtung, allein im Interesse des Kunden tätig zu sein. Daran knüpft nun auch die VVG-Reform an, in der alle Branchenmitglieder nach den Regeln der Ehrenberufe auftreten sollen und zu höchsten Maßstäben in Qualität und Beratung verpflichtet werden.

Die Aufgaben des Maklers

Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsmakler und Mandant werden in einem Maklermandat geregelt. Von den zahlreichen Dienstleistungen, die wir unseren Mandanten bieten, werden hier nur einige charakteristisch genannt:

Arten der Vermittler

Auf dem Markt werden Sie als Kunde im Bereich der Finanzdienstleistungsunternehmen auf unterschiedliche Versicherungsvermittler treffen. Hierzu zählen im Wesentlichen der Ausschließlichkeitsvertreter, der sogenannte Mehrfachagent, der Versicherungsberater (Honorarberater) und der Versicherungsmakler....

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