Die Vergangenheit zeigt immer wieder, dass Prozesse nicht immer vermeidbar sind. Ob Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter wegen dem unzumutbaren Hotel, Ärger mit dem Vermieter wegen der überzogenen Nebenkostenabrechnung oder Stress mit der Waschanlage wegen den Kratzern am frisch gewaschenen Auto: Über 5 Millionen Streitigkeiten werden jährlich in Deutschland ausgetragen und die damit verbundenen Kosten liegen oft bei mehreren tausend Euro.
Mehr als die Hälfte aller Deutschen verzichten aus Angst vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf ihr gutes Recht. Wer also nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen will, sollte sich mit einer Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle absichern. Aus den unten stehenden Möglichkeiten suchen wir für Sie die passende Absicherung heraus, damit Sie ihr Recht jederzeit durchsetzen können.
Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Diese Abwehr ist zum Teil über Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Beispiele
Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Beispiele
Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit? Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert. Wird beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert. Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.
Beispiele
Hier ist nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. Für den regelmäßig notwendigen vorausgehenden Einspruch besteht ebenso wenig Versicherungsschutz wie für eine Klage vor einem ausländischen Gericht.
Beispiele
Auch hier besteht Versicherungsschutz nur für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Beispiele
Alles rund um den Führerschein - Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.
Wichtig - Soll im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden, handelt es um eine Streitigkeit aus dem Straf-Rechtsschutz oder dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Bei Versicherungsverträgen, denen ältere Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, d. h. ARB vor 1994, besteht regelmäßig nur ein s. g. Führerschein-Rechtsschutz. Hier sind ausschließlich Streitigkeiten wegen der Wiedererteilung, Entzug und Einschränkung des Führerscheins versichert. Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen ist hier z. B. nicht versichert.
Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.
Beispiele
Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert. Hier wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden.
Im Rahmen dieser Leistungsart kommt es entscheidend auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden erhoben wird. Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer zahlt während des Verfahrens die anfallenden Gebühren und Vorschüsse. Wird der Versicherungsnehmer z. B. wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet alles an den Versicherer zurück zu zahlen.
Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für Vergehen Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird ein Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Entscheidung. Wird beispielsweise das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt, besteht trotzdem kein Versicherungsschutz.
Beispiele für versicherte Vorwürfe
Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:
Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.
Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.
Beispiele
Ausnahme - Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss).
Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen. Rechtsschutz für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit besteht regelmäßig nicht. Häufig entfällt auch Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung, wenn der Anwalt weiter tätig wird.
Beispiele
Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener Änderung der Rechtslage nicht versichert. Genauso wenig besteht Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament ändern darf. Es muss also zunächst der Todesfall abgewartet werden.
Hier besteht Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet. Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zur Bestrafung des Täters beitragen.
Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen. Auch die Kosten des Verletzenbeistandes werden übernommen.
Bei strittigem Unterhalt, z. B. bei angeblichen Vaterschaften, übernimmt bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts der Versicherer die Kosten für Anwälte und Gerichte bis zu einer bestimmten Höhe (30.000 Euro). Selbstbeteiligung hier 500 Euro, Wartezeit ein Jahr.
Versichert ist das Wahren der rechtlichen Interessen z.B. wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. Selbstbeteiligung hier 500 Euro, maximal 30.000 Euro Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall, drei Jahre Wartezeit.
Fordern Sie also gleich Ihr individuelles Angebot an und sorgen dafür, dass auch Sie zu Ihrem Recht kommen.
Eine Dienstunfähigkeit wird unterstellt, wenn der Soldat innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieb und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiederher-gestellt wird. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen - fordern Sie gleich Ihr Angebot an.
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