Auf dem Markt werden Sie als Kunde im Bereich der Finanzdienstleistungsunternehmen auf unterschiedliche Versicherungsvermittler treffen. Hierzu zählen im Wesentlichen der Ausschließlichkeitsvertreter, der Mehrfachagent, der Versicherungsberater (Honorarberater) und der Versicherungsmakler.
Der Ausschließlichkeitsvertreter, auch als Versicherungsvertreter bekannt (z.B. der Allianzvertreter) ist allein für eine Versicherung tätig. Er kann und darf nur Verträge dieses Unternehmens vermitteln und handelt in dessen Interesse. Ob die vermittelten Verträge vollständig die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erfüllen können, ist rechtlich sekundärer Bedeutung, da er nur verpflichtet und berechtigt ist, aus dem Angebot seines vertretenen Versicherers auszuwählen.
Der Mehrfachagent (z.B. der Vermögensberater) ist für mehr als ein Versicherungsunternehmentätig und kann von allen Versicherern, mit denen er eine Geschäftsbeziehung unterhält, Angebote unterbreiten. Dabei ist er, wie auch der Ausschließlichkeitsvertreter, im Auftrag der Versicherungenauf dem Markt tätig.
Der Versicherungsmakler ist der einzige Vermittler, der per Gesetz auf der Seite des Kunden steht. Er handelt somit allein nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden. Er hat die Aufgabe, ein für den Kunden geeignetes Angebot auf dem Markt zu suchen. Dabei ist der Makler nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden und somit unabhängig. (Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft).
Der Versicherungsberater, auch Honorarberater, berät rechtlich in allen Versicherungsfragen, ohne zu verkaufen oder zu vermitteln. Er erhält keine Provision vom Versicherungsunternehmen, sondern wird mit einem Honorar durch den Mandanten vergütet. Genau wie der Versicherungsmakler ist er nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden (Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft).
Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsmakler und Mandant werden in einem Maklermandat geregelt. Von den zahlreichen Dienstleistungen, die wir unseren Mandanten bieten, werden hier nur einige charakteristisch genannt....
Makler haben eine große Geschichte. Ursprünglich waren sie angesehene Persönlichkeiten. Nur gute und tüchtige Menschen durften Makler werden. Das forderte die „Hamburgerische Mäklerordnung“ von 1642. Und auch das preußische Gesetz über das Mobiliar-Feuerversicherungswesen beschränkte die Berufsausübung 1837 streng....
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