Vielen Versicherungsnehmern ist es nicht bewusst, wie teuer es werden kann, wenn die Kfz-Versicherung einen Unfallschaden übernimmt. Die meisten von ihnen wissen zwar, dass sie dadurch in der Schadenfreiheitsklasse (SF) sinken und höhere Beiträge zahlen aber die wenigsten denken daran, dass sich dies über Jahre oder Jahrzehnte auswirken kann.
Um einer schlechteren Einstufung in der Kfz-Versicherung zu entgehen, zahlen viele Fahrer sinnvoller Weise kleinere Beträge selbst. Nach eigenen Berechnungen lohnt es sich in der Haftpflichtversicherung einen Schaden bis 1.500 Euro selbst zu zahlen, in der Vollkaskoversicherung bis 1.300 Euro.
Doch nicht jeder hat das Geld, um Schäden dieser Größe einfach so bezahlen zu können. Dafür bieten viele Versicherer den Rabattschutz. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzoption, die zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung hinzu buchen kann. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass Sie bei einem einzelnen Schaden pro Jahr nicht hochgestuft werden und somit Ihren Rabatt nicht verlieren. Je nach Tarif kann sogar mehr als ein gemeldeter Schaden pro Jahr erlaubt sein. Normaler Weise wird der Rabattschutz erst ab vier unfallfreien Jahren (SF 4) und erst für Fahrer über 25 Jahre angeboten.
Der Rabattschutz wird als pauschaler Aufschlag auf die Versicherungsprämie gezahlt. Durchschnittlich verteuert das die Police um ca. 17 Prozent.
Wem dies zu teuer ist, kann nur kleinere Schäden selbst begleichen, um eine Hochstufung zu verhindern.
Vor allem wer öfter mal eine Schramme oder Beule an seinem oder einem anderen Fahrzeug verursacht, ist ein Kandidat für den Rabattschutz. Für erfahrene Kraftfahrer, welche bereits die höchste SF-Klasse (35) erreicht haben, lohnt sich die Option meistens nicht, da meistens der Beitrag auch nach einem Schaden nicht viel teurer wird.
Der Rabattschutz ist für Versicherungsgesellschaften ein Mittel, um Sie als Kunden zu binden, denn wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln, können Sie den Rabattschutz nicht mitnehmen. Das führt dazu, dass Sie vom neuen Versicherer in Ihre eigentliche Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Sie zahlen also nach einem Wechsel so viel, als ob Sie nie einen Rabattschutz gehabt hätten. Dadurch lohnt es dann meist nicht den Anbieter zu wechseln.
Schließen Sie einen Rabattschutz erst nach einem Vergleich der Versicherungstarife und mit dem eventuellen Wechsel des Versicherers ab. Hierfür können Sie gern unseren Vergleichsrechner nutzen. Weiterhin können Sie Ihrem jetzigen Versicherer immer noch mit Kündigung drohen und dadurch versuchen einen günstigeren Preis zu verhandeln, den sonst eventuell nur Neukunden erhalten.
Natürlich können Sie auch jährlich die Versicherung wechseln, solange Sie keinen Schaden verursacht haben, denn dann verlieren Sie trotz Rabattschutz keine Schadenfreiheitsklassen bei einem Wechsel.
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