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DER EINSATZ IM MITTELMEER

Sea Guardian ist eine maritime Sicherheitsoperation der NATO im Mittelmeer. Sie wurde von den Mitgliedsstaaten der NATO im Juli 2016 auf dem Gipfel in Warschau beschlossen. Zu den Aufgaben gehören, den Seeraum überwachen, den Terrorismus zu bekämpfen und die Kapazitäten im Mittelmeerraum aufzubauen. Der Einsatz ist der Nachfolger der NATO-Operation Active Endeavor.


Von Active Endeavour zu Sea Guardian


Anders als die Vorgängermission Operation Active Endeavor beruht Sea Guardian nicht mehr zentral auf der Beistandsklausel aus Artikel 5 des NATO-Vertrags. Stattdessen gründet sie sich auf NATO-Beschlüsse, Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) sowie auf die Regeln des Völkerrechts. Während Operation Active Endeavour die maritime Terrorismusabwehr im Fokus hatte, sind die Aufgaben der neuen Operation weiter gefasst. Zu den Aufgaben der Operation gehört jetzt ein Themenspektrum, dass von der Seeraumüberwachung bis hin zur Ausbildungsunterstützung reicht.


Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten


Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum. Zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der NATO erstellen  Schiffe und Flugzeuge der Bundeswehr ein umfassendes Lagebild und überwachen den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen, wenn sie verdächtigt werden, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. Die gewonnenen Informationen nutzt anschließend der ständige maritime NATO-Einsatzverband in der Ägäis. Dieser engagiert sich außerdem bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise im Mittelmeer.


Kooperation mit anderen Akteuren


Die Operation ist eine gemeinsame Kooperationsplattform mit Akteuren im Mittelmeerraum – Staaten wie Organisationen. Damit trägt Sea Guardian zur Sicherheit im Mittelmeer bei und dient der maritimen Stärkung der Südflanke Europas. Sicherheitskräfte von Anrainerstaaten können durch Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau unterstützt werden. Auf Beschluss der Mitgliedsstaaten der NATO kann die Operation weitere Aufgaben übernehmen wie die Aufrechterhaltung freier und sicherer Seewege, den Schutz kritischer Infrastruktur oder den Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.


Das Mandat


Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2016 der Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Sea Guardian zugestimmt. Die Operation hat am 9. November 2016 mit der Beteiligung mehrerer NATO-Schiffe und -Flugzeuge begonnen. Der Einsatz in Territorialgewässern erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Autorisierung durch den Küstenstaat. Sea Guardian wird aus dem Allied Maritime Command der NATO, die NATO-Kommandobehörde zur Führung von Seestreitkräften, im britischen Northwood geführt. Die Mandatsobergrenze liegt bei 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten.


Quelle: www.bundeswehr.de

WEITERFÜHRENDE LINKS


                Originalartikel auf

                www.bundeswehr.de


                Sea Guardian auf der        

                Webseite der NATO (englisch)


                Beschlüsse des Nordatlantikrates

                vom 8./9. Juli 2016 (englisch)


                Resulution 2292 des UN-Sicher-

                heitsrates vom 14. Juni 2016


                Seerechtsübereinkommen der UN

                vom 10. Dezember 1982 (englisch)

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                Antrag der Bundesregierung

                Sea Guardian

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