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ÄGÄISCHES MEER - NATO - UNTERSTÜTZUNG

Seit Februar 2016 trägt die NATO zum verbesserten Informationsaustausch zwischen der griechischen und der türkischen Küstenwache sowie der EU-Grenzschutzagentur Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache) in der Ägäis bei. Das ist notwendig, um das Vorgehen der nationalen Behörden gegen Schlepper und ihre Netzwerke zu optimieren. Hierfür hat die NATO eine Einsatzgruppe der SNMG (Standing NATO Maritime Group 2) in die Ägäis entsandt. Die Bundeswehr beteiligt sich mit einem Kriegsschiff und der Verband wird von einem Kapitän zur See geführt.

 

Was ist der Auftrag in der Ägäis?

 

Die Schiffe liefern Informationen für ein vollständiges Lagebild in der Ägäis und über die Schleuseraktivitäten im Seegebiet an griechische und türkische Stellen. Verbindungsoffizierinnen und Verbindungsoffiziere türkischer und griechischer Behörden sowie eine Beamtin oder ein Beamter von Frontex befinden sich an Bord des deutschen Führungsschiffes. Sie sind die Schnittstelle zu ihren Organisationen und beschleunigen den Informationsfluss. Die NATO dient in dieser Hinsicht als Kooperationsplattform der Anrainerstaaten. Mit dem Höhepunkt der Querungen über die Ägäis von rund 853.000 Menschen im Jahr 2015 sank die Zahl in den Folgejahren zunächst sehr stark ab. Im Jahr 2019 wurden 83.300 Migrantinnen und Migranten in der Ägäis registriert, hierbei sind die Grenzübertritte auf dem Landweg einbezogen. Von Januar bis Ende Mai 2020 wurden rund 7.800 Grenzübertritte registriert.

 

Wer beteiligt sich in der Ägäis?

 

Eine Einsatzgruppe der SNMG wird im Ägäischen Meer zwischen dem türkischen und griechischen Festland eingesetzt. Sie steht unter Führung eines deutschen Kapitäns zur See an Bord eines deutschen Schiffes. Derzeit besteht sie aus vier bis sieben Schiffen. Die Schiffe operieren sowohl auf hoher See als auch seit März 2016 in den Hoheitsgewässern beider Staaten. Die SNMG ist einer von vier ständigen Marine–Einsatzverbänden der NATO. Die Mitgliedsländer entsenden Schiffe für sechs bis zwölf Monate, die Führung rotiert zwischen den Nationen. Die Verbände stehen der Allianz als maritime Reaktionskräfte zur Verfügung, zeigen Präsenz, nehmen an multinationalen Manövern teil oder werden zeitweise der Operation Sea Guardian unterstellt.

 

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

 

Die NATO-Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsminister haben auf Initiative Griechenlands, der Türkei und Deutschlands am 10. Februar 2016 beschlossen, in der Ägäis einen Beitrag zu den europäischen Maßnahmen gegen die Schleuserkriminalität zu leisten. Der NATO-Oberbefehlshaber Europa SACEUR (Supreme Allied Commander Europe) ordnete am 11. Februar 2016 die Entsendung der SNMG in die Ägäis an. Der NATO-Rat beschloss die Unterstützungsmission am 25. Februar 2016 formal. Verfassungsrechtlich liegt kein Einsatz, sondern eine Verwendung der Streitkräfte vor. Eine Mandatierung durch den Deutschen Bundestag ist für die nicht hoheitlichen Aufgaben der Aufklärung und Informationsgewinnung nicht notwendig.


Quelle: www.bundeswehr.de

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