Soldaten auf Zeit erhalten zusätzlich zum Sold eine monatliche Geldleistung in Höhe 6,65 Euro in Form von vermögenswirksamen Leistungen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern, also ein zusätzlicher Anreiz zum Sparen. Diese 6,65 Euro können durch einen Eigenbetrag auch erhöht werden.
Zusätzlich zu der monatlichen Geldleistung durch die Bundeswehr werden die vermögenswirksamen Leistungen unter bestimmten Vorraussetzungen mit bis zu 20% (maximal auf 400 Euro bei Anlage in Wertpapiere oder Vermögensbeteiligungen) bzw. 9% (maximal auf 470 Euro bei einem bausparvertrag) durch den Staat gefördert.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass diese 6,65 Euro nur auf Antrag gezahlt werden. Sie lassen sich auch nur in festgelegte Sparformen investieren und können nicht ausgezahlt werden. Diese 6,65 Euro werden direkt von dem zuständigen Bundesverwaltungsamt (ehem. WBV) in die, vom Soldaten benannte Anlageform überwiesen.
Nutzen Sie bereits ab dem 1. Tag bei der Bundeswehr die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und schaffen sich dadurch selbst jetzt in der Niedrigzinsphase eine hohe Rendite auf Ihren Eigenbeitrag.
* Eigenbeitrag kann auf Wunsch bis 33,35 Euro monatlich erhöht werden
** zuzüglich der attraktiven laufenden Zinsen durch das Anlageprodukt
Wir bieten Ihnen eine individuelle Anspardauer bis zum Endalter 67. Ob für die Altersvorsorge oder mittelfristige Wunscherfüllung, mit einer individuelle Vertragsgestaltung steht dem nichts mehr im Wege.
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Jedem wird bereits als Kind beigebracht, dass wen man etwas zerstört oder beschädigt, man dies auch ersetzen muss. Dies schreibt auch das Gesetz vor. Auch dem Dienstherrn gegenüber kann man zum Schadenersatz verpflichtet werden. Hier finden Sie alles zum Thema und auch die Möglichkeit direkt ein Angebot anzufordern.
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