Die Haftpflicht ist für jeden Halter eines Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben.
Sie zahlt den Schaden, der anderen durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs zugefügt wurde. So wird z.B. Schadenersatz geleistet für Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Mietwagen oder eine lebenslange Rente. Auch die Kosten für Sachschäden wie bspw. die Reparatur des Fahrzeugs des Unfallgegners werden erstattet. Diese Leistungen werden auch den Mitfahrern des Unfallgegners gewährt.
Wichtig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche – sind diese überzogen oder unberechtigt, werden sie abgewehrt. Folgende Mindestversicherungssummen sind je Schadenfall gesetzlich festgelegt: bis zu 1 Mio. € gibt es für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 7,5 Mio. €.
Empfehlenswert ist es zum Schutz von Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, neben der Kfz-Haftpflicht auch eine Kaskoversicherung zu vereinbaren. Diese Absicherung ist keine Pflicht, aber besonders sinnvoll.
Beim Kauf eines neuen Autos stellt sich auch die Frage nach der Versicherung. Brauche ich Vollkasko oder reicht Teilkasko? Diese beiden Absicherungen unterscheiden sich grundlegend. Wer für sein Auto eine Vollkaskoversicherung abschließt, ist auf der sicheren Seite, denn so eine Police deckt so gut wie alle Schäden am Fahrzeug ab.
Eine Teilkaskoversicherung versichert in der Regel nur:
Nicht abgedeckt sind selbst verschuldete Unfälle und Schäden durch Vandalismus.
Die Einstufung in die Typklasse hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Prämie. So sind für einen 3er BMW höhere Beiträge zu erwarten als für einen Audi A4 mit vergleichbarer Motorisierung, obwohl beide zur Mittelklasse zählen. Daneben spielt auch die Region des Halter eine Rolle bzw. einfach die PLZ.
Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob nur Marderbisse mitversichert sind oder auch die Folgen daraus. Manche Anbieter übernehmen Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung nur teilweise. Andere Tarife ersetzen alle Schäden durch Marderbisse komplett einschließlich der Folgeschäden.
Wenn Sie Schäden durch jegliche Tiere versichern möchten, benötigen Sie eine Teilkaskoversicherung mit erweiterter Wildschadenklausel. Diese Erweiterung ist vor allem in einer ländlichen Gegend sinnvoll.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese ist für Neuwagen in den ersten drei bis fünf Jahre sinnvoll. Jedoch sollte man genau prüfen, ob der bestehende Schadenfreiheitsrabatt nicht doch eine Weiterführung der Vollkaskoversicherung sinnvoll macht. Wird ein Auto über Leasing (GAP-Deckung) oder einen Kredit finanziert, sollte in der Regel eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
In den Versicherungsbedingungen für Teilkasko ist meist festgelegt, dass bei einem Schaden nur der Zeitwert ersetzt wird. Sie ist daher für sehr alte Autos nicht ratsam. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wird die Teilkasko zu niedrigeren Prämien erhältlich. Zwar können Sie Ihren Beitrag mit einer steigenden Selbstbeteiligung weiter senken, aber in der Regel reduziert sich dieser dann nur noch geringfügig.
Grundsätzlich ist eine Teilkaskoversicherung nur bedingt empfehlenswert. Sie wird zum Beispiel für Fahrzeuge abgeschlossen, für die sich eine Vollkaskoversicherung nicht lohnt, weil ihr Zeitwert zu gering ist. Die Prämienunterschiede zur Vollkaskoversicherung sind häufig kleiner, als viele Fahrer vermuten.
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Hier noch weitere Informationen zu Eckpfeilern der KFZ / Motorrad - Versicherung.
Aller 5 Sekunden verunfallt in Deutschland ein Mensch. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu einer Arbeitsunfähigkeit und bedeuten schnell auch eine finanzielle Katastrophe. Bei Soldaten greift auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sichern Sie sich also privat ab und fordern gleich Ihr Angebot an.
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